Jugendfeuerwehr - Bekleidungsrichtlinie
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Für Jugendfeuerwehrhandschuhe ist derzeit die Bekleidungsrichtlinie der "Deutschen Jugendfeuerwehr" bindend. Hier steht unter Punkt V - Schutzhandschuhe:
"Passende Fünffingerhandschuhe mit Stulpe aus Leder, zusätzlicher Lederverstärkung an Daumen, Handinnenfläche, Handrücken (Knöchel) und Handgelenk (Pulsschutz). Grundausführung nach DIN 4811 entsprechend.
Stellungnahme:
Eine DIN 4811 gibt es nicht! Die DIN 4811 bezieht sich auf Flüssiggasdruckregelgeräte.
Richtig ist DIN 4841.
Die DIN 4841 wurde 1994 in die DIN EN 388 umgewandelt. Dies bedeutet, die DIN 4841
ist nicht mehr anwendbar. Nach dieser kann somit auch nicht mehr geprüft und zertifiziert werden.
DIN 4841 - Zertifikate hatten eine Gültigkeit von 2 Jahren nach Ausstellungsdatum.
Daher können seit spätestens 1996 keine Handschuhe mehr mit dieser Bezeichnung auf den Markt kommen.
Schlussfolgerung:
Selbst wenn Lederhandschuhe bei den Wettkämpfen getragen werden, können diese keinesfalls mehr nach DIN 4841 gekennzeichnet sein. Es sei denn, es werden noch Altbestände verwendet oder ein Hersteller verwendet unrechtmäßig die Kennzeichnung nach DIN 4841.
Demzufolge werden bei allen Bundeswettbewerben nicht zugelassene Handschuhe getragen.








