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Wichtige Information!

Der Deutsche Jugendfeuerwehrausschuss hat bei seiner
Sitzung am 18. November 2011 in Holzhau (Sachsen)
beschlossen, die Bekleidungsrichtlinie der Deutschen
Jugendfeuerwehr zu aktualisieren.
Dabei wurde der Punkt V "Schutzhandschuhe" erneut
überarbeitet und geändert.
 

Passende Fünffingerhandschuhe mit gutem Tastgefühl und einem hohen Tragekomfort. Erforderlich sind Verstärkungen an Daumen, Handinnenfläche und Handrücken. Insgesamt muss der Handschuh den genormten Anforderungen der EN 388 (mindestens in den Stufen 1/1/1/1) entsprechen. Das Handgelenk muss abgedeckt sein. Eine dauerhafte Überlappung von Schutzhandschuh und Jacke muss während des Tragens zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Die Farbgestaltung hat nur in den Farben schwarz, grau und/oder blau zu erfolgen. Reflexstreifen sind optional möglich.

Kurz: Mit der neuen, überarbeiteten Richtlinie wird kein Unterschied mehr zwischen Strickbund- und Stulpenhandschuhe gemacht. 

 

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