Hinweis:

Liebe KundInnen,

bitte beachten Sie unsere Schließzeit von 23. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024. Ab 2. Januar 2024 sind wir wieder für Sie erreichbar.

Bestellungen, die bis 19. Dezember 2023 bei uns eingehen, werden noch vor der Schließzeit versendet (Lagerbestand vorausgesetzt), jedoch können wir keine Zustellung vor den Feiertagen garantieren.

Danke für Ihr Verständnis und schöne Feiertage wünscht Ihnen
Ihr Seiz-Team


ALL ABOUT CHEMIKALIENSCHUTZHANDSCHUHE

Chemikalienschutzhandschuhe müssen Sie überall dort tra­gen, wo Ihre Haut Kontakt zu gefährlichen chemischen Substan­zen bekommen könnte, was zu Verätzungen, Reizungen und im Extremfall zu Vergiftungen führen kann. Chemikalienschutzhand­schuhe müssen vor allem dicht und beständig sein. Die einschlä­gige Norm EN 374 testet deswegen auf Penetration (das Durch­dringen des Handschuhmaterials durch eine Substanz infolge eines Lecks) und Permeation (die Durchdringung einer Membran durch wandernde molekulare Elemente ohne sichtbare Öffnung).

Ein einheitliches Piktogramm für chemische Gefahren gibt es nicht. Wenn der Handschuh flüssigkeitsdicht ist und die Stufe 2 bei der Prüfung gegen Penetration erreicht, darf er das Piktogramm „Schutz vor bakteriologischer Kontamination" ausweisen. Als Chemikalienschutzhandschuh  gilt er aber erst, wenn beim Test mit drei Substanzen eine Durchbruchzeit von mehr als 30 Minuten ermittelt wurde. Dann darf der Schutzhandschuh ein Piktogramm mit dem Erlenmeyerkolben tragen, unter dem die Großbuchstaben der geprüften Chemikalien stehen. Besteht der Handschuh den Test nicht, wird er mit einem Piktogramm gekennzeichnet, das ein Becherglas und ein „i" zeigt. Das heißt so viel wie: Eingeschränkter Schutz; bitte schauen Sie in die Herstellerinformation.

Auch ein eingeschränkter  Schutz kann allerdings völlig ausrei­chend sein – etwa dann, wenn der Träger nie länger als 20 Minu­ten in Kontakt mit den gefährlichen Substanzen kommt. Die Zeit, bis eine Chemikalie den Handschuh durchdringt, ist von vielen Faktoren abhängig und muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Auch hier gilt also: Die konkrete Anforderung in der Praxis ist entscheidend für die Wahl des Schutzhandschuhs. Die verwendeten Materialien bei Chemikalienschutzhandschu­hen sind Naturlatex, Neopren, Nitril, Fluorelastomer und PVC.

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