In der Branche kam es zu einem Missverständnis hinsichtlich des Gehalts von DMF bzw. DMFa in PU-Handschuhen. Wir betreiben Aufklärungsarbeit und bringen Licht in Dunkel.
Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) hat in ihren TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) im Jahr 2008 mit der TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ eine Empfehlung erlassen.
Unter 6.4.2 Schutzhandschuhe ist angeführt:
„Werden Polyurethan beschichtete Handschuhe eingesetzt, ist sicher zu stellen, dass diese kein
N,N Dimethylformamid (DMF) freisetzen. Der maximale DMF-Gehalt muss kleiner als 10 mg/kg Handschuh sein.“
Diese Formulierung war von Anfang an ein Problem.
Als Abkürzung für Dimethylformamid wurde „DMF“ verwendet. Diese Abkürzung wird jedoch für das Biozid „Dimethylfumarat“ benutzt, so dass Verwechslungen vorprogrammiert waren.
Ferner wurde keine Angabe zur Bestimmung von „DMF“ getroffen und es wurde nicht herausgestellt, ob es sich auf den ganzen Handschuh oder nur auf die Beschichtung bezieht.
In der Folge hat der BVH (Bundesverband Handschutz), um weitere Verwechslungen zu vermeiden, für Dimethylformamid die Bezeichnung „DMFa“ gewählt. Dimethylfumarat (DMF) und Dimethylformamid (DMFa) sind zwei völlig verschiedene Substanzen mit unterschiedlichen Eigenschaften, Gefährdungspotentialen und Anwendungsgebieten.
DMF (Dimethylfumarat) ist in den Silikongel-Packungen enthalten, die unter anderem auch der Verpackung von Handschuhen beigelegt werden, um Schimmel zu verhindern. Hierfür gibt es einen gesetzlichen Grenzwert.
DMF (Dimethylfumarat) ist also nicht gleich DMFa (N, N – Dimethylformamid).
Diese allgemeine Verwirrung haben sich Hersteller (in der Regel Hersteller von Nitrilhandschuhen) zunutze gemacht. Durch die losgetretene Diskussion über belastete PU-Handschuhe wurde der Markt für Nitrilhandschuhe geöffnet. Mit Erfolg: Die Automobilindustrie hat PU-Handschuhe verbannt und setzt seither Nitrilhandschuhe ein, die deutlich teurer sind als PU-Handschuhe, dafür ohne DMFa.
In der neuen EN ISO 21420:2020 ist nun unter 4.2. „Unschädlichkeit von Handschuhen“ in Absatz e) angeführt:
„Der Messanteil von Dimethylformamid (DMFa) in PU-haltigen Handschuhen, darf nicht mehr als 1000 mg/Kg
(0,1 % Massenanteil) betragen. Das Prüfverfahren muss der EN 16778 entsprechen.“
0,1 % Massenanteil, bezogen auf 1 Kg: 1.000 g/Kg, davon 0,1 % Massenanteil, entspricht 1 g/kg.
Das ist ein deutlicher Unterschied zu den angeführten 10 mg/kg aus der TRGS 401.
Unser Fazit:
Aufgrund unglücklicher Formulierungen und zum Teil gezielter Falschinformation wurden Handschuhe mit PU–Tauchung zu Unrecht schlecht gemacht. Es gibt keinen Grund, diese PU-Handschuhe nicht einzusetzen, zumal es Eigenschaften/Vorteile gibt, welche PU-Handschuhe besonders auszeichnen:
- dünnes Material
- extreme Feinfühligkeit
- griffiger bei Kontakt mit Ölen / Schmierstoffen
- Preis
Quellen:
- TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-401.html
- BVH (Bundesverband Handschutz): „DMFA – Ja, nein oder doch nicht sicher?“ aus dem Jahr 2011: http://www.bvh.de/download/341_340_DMFA_SI_10-2011_2.pdf
- EN ISO 21420:2020: Die EN ISO 21420:2020 ist seit März 2020 in Kraft getreten und ersetzt die EN 420:2003-+A1:2009 (Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen). Bezug: Beuth – Verlag.