Chemikalienschutzhandschuhe müssen Sie überall dort tragen, wo Ihre Haut Kontakt zu gefährlichen chemischen Substanzen bekommen könnte, was zu Verätzungen, Reizungen und im Extremfall zu Vergiftungen führen kann. Chemikalienschutzhandschuhe müssen vor allem dicht und beständig sein. Die einschlägige Norm EN 374 testet deswegen auf Penetration (das Durchdringen des Handschuhmaterials durch eine Substanz infolge eines Lecks) und Permeation (die Durchdringung einer Membran durch wandernde molekulare Elemente ohne sichtbare Öffnung).
Ein einheitliches Piktogramm für chemische Gefahren gibt es nicht. Wenn der Handschuh flüssigkeitsdicht ist und die Stufe 2 bei der Prüfung gegen Penetration erreicht, darf er das Piktogramm „Schutz vor bakteriologischer Kontamination" ausweisen. Als Chemikalienschutzhandschuh gilt er aber erst, wenn beim Test mit drei Substanzen eine Durchbruchzeit von mehr als 30 Minuten ermittelt wurde. Dann darf der Schutzhandschuh ein Piktogramm mit dem Erlenmeyerkolben tragen, unter dem die Großbuchstaben der geprüften Chemikalien stehen. Besteht der Handschuh den Test nicht, wird er mit einem Piktogramm gekennzeichnet, das ein Becherglas und ein „i" zeigt. Das heißt so viel wie: Eingeschränkter Schutz; bitte schauen Sie in die Herstellerinformation.
Auch ein eingeschränkter Schutz kann allerdings völlig ausreichend sein – etwa dann, wenn der Träger nie länger als 20 Minuten in Kontakt mit den gefährlichen Substanzen kommt. Die Zeit, bis eine Chemikalie den Handschuh durchdringt, ist von vielen Faktoren abhängig und muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Auch hier gilt also: Die konkrete Anforderung in der Praxis ist entscheidend für die Wahl des Schutzhandschuhs. Die verwendeten Materialien bei Chemikalienschutzhandschuhen sind Naturlatex, Neopren, Nitril, Fluorelastomer und PVC.